TOP Ö 7: Bildung des Verwaltungsausschusses a) Feststellung der Zahl der Beigeordneten b) Festellung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Zahl der Beigeordneten c) Benennung der Beigeordneten d) Festellungsbeschluss zu a. - c. e) Benennung der Vertreter der Beigeordneten f) Feststellungsbeschluss zu e.