TOP Ö 7: Bildung des Verwaltungsausschusses a) Feststellung der Zahl der Beigeordneten b) Festellung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Zahl der Beigeordneten c) Benennung der Beigeordneten und deren Vertreter/innen d) Festellungsbeschluss zu a. - c.